- Bildungsurlaub:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den meisten Bundesländern einen Anspruch auf die gesetzliche Freistellung von der Arbeit bis zu 5 Tagen jährlich. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Nach der Anmeldung beim Off-Theater nrw wird eine Mitteilung für den Arbeitgeber ausgestellt, die diesem 6 Wochen vor Seminarbeginn vorliegen muss. - YoungTicketPLUS
für den öffentlichen Personen-Nahverkehr www.vrr.de
Der Berechtigungsnachweis wird von uns, der Bildungseinrichtung, ausgefüllt. - Sonderurlaub für Beamte und Beamtinnen in NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13145
Die entsprechende Verordnung steht in Teil 6, unter §26. - Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit:
Ein solcher Gutschein kann beim Off-Theater nrw eingereicht werden. Auskünfte erteilt die zuständige Agentur für Arbeit. - Förderung durch die einzelnen Bundesländer:
Angestellte in Einrichtungen und Einrichtungen selbst erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Weiterbildung (dies gilt auch für Österreich). Für alle Fragen steht Ihnen Frau Plaumann (02131/83319, plaumann@off-theater.de) gern zur Verfügung.Da Weiterbildung Ländersache ist gibt es kein bundeseinheitliches Programm. Welches Bundesland für Sie zuständig ist richtet sich in aller Regel nach Ihrem Hauptwohnsitz:
- NRW Bildungsscheck (zunächst nur noch bis zum 30.06.24)
- Hamburg Weiterbildungsbonus
- Hessen Qu(at)litätsoffensive
- Sachsen Weiterbildungsscheck Sachsen
- Sachsen-Anhalt Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung
- Rheinland-Pfalz QualiScheck
- Brandenburg www.lasa-brandenburg.de
- Thüringen Weiterbildungsscheck (ESF)
- Förderung durch die Bildungsprämie:
Der Bund fördert die Weiterbildungsaktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger mit direkten Zuschüssen zu den Veranstaltungsgebühren. Die Bildungsprämie ist ein bundesweites Weiterbildungs-Förderprogramm:
http://www.bildungspraemie.info
Die Akademie Off-Theater nrw erfüllt die Qualitätskriterien und hat seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen. - Die gesamten Fortbildungskosten (Seminargebühr, Literatur, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung) werden in der Regel von den Finanzämtern als steuermindernde Werbe- oder Sonderausgaben anerkannt.