1. Bildungsurlaub:
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den meisten Bundesländern einen Anspruch auf die gesetzliche Freistellung von der Arbeit bis zu 5 Tagen jährlich. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Nach der Anmeldung beim Off-Theater nrw wird eine Mitteilung für den Arbeitgeber ausgestellt, die diesem 6 Wochen vor Seminarbeginn vorliegen muss.
  2. YoungTicketPLUS
    für den öffentlichen Personen-Nahverkehr www.vrr.de
    Der Berechtigungsnachweis wird von uns, der Bildungseinrichtung, ausgefüllt.
  3. Sonderurlaub für Beamte und Beamtinnen in NRW:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13145
    Die entsprechende Verordnung steht in Teil 6, unter §26.
    CertIt AZAV
  4. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit:
    Ein solcher Gutschein kann beim Off-Theater nrw eingereicht werden. Auskünfte erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.
  5. Förderung durch die einzelnen Bundesländer:
    Angestellte in Einrichtungen und Einrichtungen selbst erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Weiterbildung (dies gilt auch für Österreich). Für alle Fragen steht Ihnen Frau Plaumann (02131/83319, plaumann@off-theater.de) gern zur Verfügung.

    Da Weiterbildung Ländersache ist gibt es kein bundeseinheitliches Programm. Welches Bundesland für Sie zuständig ist richtet sich in aller Regel nach Ihrem Hauptwohnsitz:

    Bitte informieren Sie sich vor einer Anmeldung bei uns in Ihrem Bundesland und bei Frau Plaumann.
  6. Förderung durch die Bildungsprämie:
    Der Bund fördert die Weiterbildungsaktivitäten seiner Bürgerinnen und Bürger mit direkten Zuschüssen zu den Veranstaltungsgebühren. Die Bildungsprämie ist ein bundesweites Weiterbildungs-Förderprogramm:
    http://www.bildungspraemie.info
    Die Akademie Off-Theater nrw erfüllt die Qualitätskriterien und hat seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  7. Die gesamten Fortbildungskosten (Seminargebühr, Literatur, Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung) werden in der Regel von den Finanzämtern als steuermindernde Werbe- oder Sonderausgaben anerkannt.